Voraussetzungen, um einer privaten Krankenversicherung beizutreten |
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Nicht jeder kann sich privat versichern. Diese
Möglichkeit steht nur freiwilligen Mitgliedern der gesetzlichen
Krankenkasse offen. |
Versicherungspflichtgrenze |
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Wer als Angestellter und Arbeiter unter dieser
Grenze liegt ist Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenkassen. In diesem
Fall können Sie ihren Schutz lediglich durch private Zusatzversicherungen
verbessern. Privat versicherte Arbeitnehmer, die durch Anhebung der
Versicherungspflichtgrenze versicherungspflichtig werden, können sich
innerhalb von drei Monaten durch die gesetzliche Kasse von dieser Pflicht
befreien lassen. |
Angestellte |
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Für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 privat und nicht gesetzlich krankenversichert waren, gilt 2004 die Versicherungspflichtgrenze von 3.487,50 Euro (2005: 3.525,00 Euro). Die einmal vorgenommene Zuordnung eines Arbeitnehmers zur höheren oder niedrigeren Versicherungspflichtgrenze hat auf Dauer Bestand. Beide Versicherungspflichtgrenzen werden jährlich entsprechend der durchschnittlichen Lohn- und Gehaltsentwicklung angehoben. |
Einkommensgrenze bei bestehender PKV |
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Beamte erhalten vom Arbeitgeber eine Beihilfe zu den Krankheitskosten. Nach den Vorschriften des Bundes und der meisten Länder deckt sie für den Berechtigten 50% der Aufwendungen (70% im Ruhestand), für Ehegatten 70% und für Kinder 80%. Die private Krankenversicherung bietet auf die Beihilfe abgestimmte Quotentarife zu günstigen Beiträgen und ist der systemgerechte Versicherungsträger. |
Beamte |
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Studenten und Ärzte im Praktikum können sich von der Versicherungspflicht in den gesetzlichen Kassen befreien lassen und einen privaten Versicherungsschutz abschließen. |
Studenten |
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www.pkv.de - Informationen des Verbands privater Krankenversicherungen, auf denen diese Seite basiert |
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