Voraussetzungen, um einer privaten Krankenversicherung beizutreten

Nicht jeder kann sich privat versichern. Diese Möglichkeit steht nur freiwilligen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkasse offen.
Darunter fallen alle Arbeitnehmer mit einem Gehalt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (3.862,50 Euro pro Monat in 2004, voraussichtlich 3.937,50 Euro pro Monat in 2005) sowie Selbstständige und Beamte (unabhängig vom Einkommen).

Versicherungspflichtgrenze

Wer als Angestellter und Arbeiter unter dieser Grenze liegt ist Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenkassen. In diesem Fall können Sie ihren Schutz lediglich durch private Zusatzversicherungen verbessern. Privat versicherte Arbeitnehmer, die durch Anhebung der Versicherungspflichtgrenze versicherungspflichtig werden, können sich innerhalb von drei Monaten durch die gesetzliche Kasse von dieser Pflicht befreien lassen.
Nach Vollendung des 55. Lebensjahres ist ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich ausgeschlossen.

Angestellte

Für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 privat und nicht gesetzlich krankenversichert waren, gilt 2004 die Versicherungspflichtgrenze von 3.487,50 Euro (2005: 3.525,00 Euro). Die einmal vorgenommene Zuordnung eines Arbeitnehmers zur höheren oder niedrigeren Versicherungspflichtgrenze hat auf Dauer Bestand. Beide Versicherungspflichtgrenzen werden jährlich entsprechend der durchschnittlichen Lohn- und Gehaltsentwicklung angehoben.

Einkommensgrenze bei bestehender PKV

Beamte erhalten vom Arbeitgeber eine Beihilfe zu den Krankheitskosten. Nach den Vorschriften des Bundes und der meisten Länder deckt sie für den Berechtigten 50% der Aufwendungen (70% im Ruhestand), für Ehegatten 70% und für Kinder 80%. Die private Krankenversicherung bietet auf die Beihilfe abgestimmte Quotentarife zu günstigen Beiträgen und ist der systemgerechte Versicherungsträger.

Beamte

Studenten und Ärzte im Praktikum können sich von der Versicherungspflicht in den gesetzlichen Kassen befreien lassen und einen privaten Versicherungsschutz abschließen.

Studenten

www.pkv.de - Informationen des Verbands privater Krankenversicherungen, auf denen diese Seite basiert

Weitere Informationen